16.04.2024

Laden von Elektrofahrzeugen in Gebäuden: Vorschriften und Richtlinien

Erfahren Sie mehr über die Richtlinien und Vorschriften, die bei der Installation von Ladeinfrastrukturen in bestehenden Gebäuden und in Neubauten zu beachten sind.

In der Ära der nachhaltigen Mobilität wird das Aufladen von Elektrofahrzeugen in städtischen Gebieten zu einem wesentlichen Aspekt, um städteorientierte Nachhaltigkeit zu fördern und um die Planung von Strukturen und Gebäuden zu unterstützen, die den Anforderungen einer zunehmend umwelt- und energieeffizienzorientierten Gesellschaft gerecht werden. In diesem Kontext sind die Vorschriften und Richtlinien, die die Installation von Ladeinfrastrukturen in Gebäuden regeln, entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zur Elektromobilität zu erleichtern und so eine nachhaltige und fortschrittliche urbane Umgebung zu schaffen.

Das Gesetzesdekret vom 10. Juni 2020, Nr. 48, stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung dieser Praxis dar, indem es klare Verpflichtungen und Kriterien für die Integration von Ladetechnologien in Neubauten und große Renovierungen festlegt. Wir werden die Bestimmungen dieses Gesetzes und seine Auswirkungen auf Bauherren, Entwickler und Endnutzer genau untersuchen.



D.Lgs Nr. 48 von 2020 über das Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden

Das Gesetzesdekret vom 10. Juni 2020, Nr. 48, stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung des Aufladens von Elektrofahrzeugen in Gebäuden dar. Die ersten Schritte zur Regelung der Installation solcher Infrastrukturen wurden jedoch mit dem D.lgs. 257/2016 unternommen. Dieses Dekret sah vor, dass die Gemeinden ihre Bauvorschriften bis zu einem bestimmten Datum anpassen müssen, einschließlich Bestimmungen über die Installation von Ladeeinrichtungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Insbesondere wurde gefordert, dass neue Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten und nicht wohnlich genutzte Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 500 m² über Ladeeinrichtungen verfügen müssen.



Die Gesetzesdekrete 257/2016 und 48/2020

Das D.lgs Nr. 48 von 2020 hat die Vorschriften für die Installation von Ladeinfrastrukturen in neuen Gebäuden weiter ausgeweitet. Neben der Pflicht, Ladeeinrichtungen zu installieren, verlangt das Dekret auch die Installation von Kanalinfrastrukturen in allen Neubauten mit mindestens zehn Stellplätzen. Diese Pflicht gilt auch für Nichtwohngebäude, die bis zum 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt installieren müssen, wenn sie über mehr als 20 Stellplätze verfügen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verpflichtungen auch für bedeutende Renovierungen gelten, die Parkplätze und elektrische Infrastrukturen betreffen.



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Ausnahmen von der Verpflichtung und Spezifikationen

Es ist zu beachten, dass einige Ausnahmen von der Verpflichtung zur Installation von Ladeinfrastrukturen bestehen. Beispielsweise sind Gebäude von dieser Verpflichtung ausgenommen, wenn die Installations- oder Kanalkosten mehr als 7% der Gesamtkosten der Renovierung überschreiten und öffentliche Gebäude, die bereits den Bestimmungen des D.lgs 257/2016 entsprechen. Darüber hinaus wird das Konzept der „wichtigen Renovierung“ als Eingriffe auf mehr als 25% der Gebäudefläche des gesamten Gebäudes definiert.



Die Notwendigkeit einer Regelung für das Aufladen von Elektrofahrzeugen

Während ein großer Vorstoß zur nachhaltigen Mobilität im Gange ist, wird die Notwendigkeit, die Aufladung von Elektrofahrzeugen in unsere Städte zu integrieren, immer offensichtlicher. Die Vorschriften und Richtlinien, die die Installation von Ladeinfrastrukturen in Gebäuden regeln, bieten einen unerlässlichen Rahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität und zur Einführung emissionsfreier Lösungen in städtischen Gebieten. Um jedoch einen effektiven Übergang zur Elektromobilität zu gewährleisten, ist es nötig, dass es nicht nur bei den Vorschriften bleibt. Eine positive Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, sowie die aktive Rolle der lokalen Verwaltung sind entscheidend. Nur durch ein gemeinsames Engagement ist es möglich, einen radikalen Wandel im Verkehrssektor zu realisieren und zu einer saubereren Umwelt und einer besseren Zukunft für künftige Generationen beizutragen.

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