20.03.2026

Industrial Accelerator Act: die positive Wende der EU für Industrie, Automobilbranche und Batterien

Der neue Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die industrielle Kapazität der Union zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu verringern und die Dekarbonisierung der Schlüsselsektoren zu beschleunigen.
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Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag mit dem Titel Industrial Accelerator Act vorgelegt, mit dem Ziel, die industrielle Kapazität der Union zu stärken und die Dekarbonisierung einiger als strategisch eingestufter Sektoren zu beschleunigen.

Es handelt sich um eine Initiative, die in einem größeren Zusammenhang gelesen werden muss. In den letzten Jahren musste Europa mit einem doppelten Bedarf umgehen: Einerseits galt es, die Emissionen zu senken und die Energiewende voranzutreiben, andererseits die eigene industrielle Basis zu schützen und neu zu beleben. Genau hier setzt die Logik des Vorschlags an. Die Grundidee ist einfach: Die Dekarbonisierung soll nicht nur als ökologische Herausforderung verstanden werden, sondern auch als Chance, die europäische Industrieproduktion zu festigen.

Nach den Erläuterungen der Kommission in der Mitteilung, die den Vorschlag begleitet, gehört die Maßnahme zu den europäischen Initiativen zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit und soll unter anderem die Entwicklung der Fertigung in der Union unterstützen, strategische Abhängigkeiten von Drittländern verringern und die Verbreitung sauberer Technologien fördern.

Kurz gesagt: Es geht nicht nur um Regeln. Es geht um eine ausdrücklichere industriepolitische Vision. Europa will mehr auf eigenem Boden produzieren, strategische Wertschöpfungsketten stärken und die Verwundbarkeit in Bezug auf Komponenten, Materialien und Technologien aus dem Ausland verringern.

Was der Industrial Accelerator Act ist und warum er wichtig ist

Der Vorschlag schafft einen Maßnahmenrahmen, der darauf ausgelegt ist, die europäische Industriekapazität und die Dekarbonisierung in strategisch wichtigen Sektoren zu beschleunigen. Es handelt sich also nicht um einen Eingriff, der auf einen einzelnen Bereich beschränkt ist, sondern um einen breiteren Rahmen, der Industrie, Lieferketten, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet.

Zu den von der Kommission genannten Zielen gehört auch die Stärkung der europäischen Fertigungsbasis, mit einem sehr klaren Ziel: Der Industriesektor soll bis 2035 20 % des BIP der EU ausmachen.

Diese Zahl hilft, die Tragweite des Vorschlags besser zu verstehen. Es geht nicht nur darum, einige zusätzliche Investitionen zu fördern oder ein neues regulatorisches Label einzuführen. Es geht darum, die Industrie wieder ins Zentrum der europäischen Wirtschaftsstrategie zu rücken, im Einklang mit der Energiewende und der Notwendigkeit, externe Abhängigkeiten zu verringern.

Letztlich versucht die Verordnung, auf folgende Frage zu antworten: Wie kann Europa wettbewerbsfähig bleiben, sich dekarbonisieren und gleichzeitig seine produktive Stärke bewahren? Der Industrial Accelerator Act ist genau als Versuch entstanden, auf dieses Gleichgewicht eine konkrete Antwort zu geben.

Die strategischen Sektoren, die der Vorschlag identifiziert

Die Verordnung benennt mehrere vorrangige Bereiche, auf die sich das Handeln konzentrieren soll.

Der erste betrifft energieintensive Industrien. Diese Sektoren sind grundlegend für die europäische Industriestruktur, gehören aber auch zu den Bereichen, die besonders stark von Energiekosten, globalem Wettbewerb und dem Investitionsbedarf zur Emissionssenkung betroffen sind.

Der zweite ist die Automobilindustrie. Das überrascht nicht. Die Automobilbranche ist einer der historischen Grundpfeiler der europäischen Fertigung und steht heute im Zentrum eines tiefgreifenden Wandels, der vor allem durch die Elektrifizierung, die Entwicklung der Komponenten und die wachsende Bedeutung der Batteriewertschöpfungskette geprägt ist.

Der dritte Bereich umfasst Net-Zero-Technologien, darunter Batterien. Dieser Punkt ist besonders bedeutsam, weil er einen wesentlichen Aspekt klarstellt: Die Union will saubere Technologien nicht nur nutzen, sondern auch ihre Produktion auf eigenem Territorium stärken.

Anders ausgedrückt: Das Ziel ist nicht, saubere Technologie einfach von außen einzukaufen. Das Ziel ist der Aufbau industrieller Kapazitäten in Europa, damit die Energiewende auch Produktion, Beschäftigung, Innovation und interne Wertschöpfung erzeugt.

Ursprungsanforderungen der Union und das Prinzip „Made in EU“

Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags ist die Einführung von Ursprungsanforderungen der Union und von Low-Carbon-Kriterien, die insbesondere für öffentliche Aufträge und öffentliche Förderregelungen gelten sollen.

Hier wird die Logik der Maßnahme besonders deutlich. Europa will sicherstellen, dass europäischer industrieller Inhalt stärker ins Gewicht fällt, wenn öffentliche Nachfrage oder öffentliche Förderung ins Spiel kommen. Mit anderen Worten: Das Prinzip „Made in EU“ wird nicht als abstrakte politische Formel herangezogen, sondern als operatives Kriterium, das den Markt steuern kann.

Der Vorschlag sieht außerdem vor, dass die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen kann, um festzulegen, welche Drittländer in diesem Zusammenhang als der Union gleichwertig betrachtet werden können. Diese Entscheidung soll innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung getroffen werden.

Dieser Punkt ist wichtig, weil er zeigt, dass der Vorschlag nicht auf einer automatischen Abschottung nach außen beruht. Die Präferenz für europäischen Ursprung bleibt zentral, gleichzeitig bleibt aber Raum, gleichwertige Situationen anzuerkennen, wenn die Kommission dies für angemessen hält.

Die Ursprungsanforderungen für Elektrofahrzeuge

Der Vorschlag widmet Elektrofahrzeugen besondere Aufmerksamkeit und sieht spezifische Kriterien vor, damit sie im Rahmen öffentlicher Programme und Ausschreibungen als EU-Ursprung gelten können.

Die genannten Anforderungen sind zwei.

Die erste ist die Montage des Fahrzeugs in der Union.

Die zweite ist, dass mindestens 70 % des Werts der Komponenten, ohne Batterie, aus der EU stammen müssen.

Dieser Punkt ist sehr relevant, weil er den Fokus auf den tatsächlichen Inhalt der Wertschöpfungskette verlagert. Es reicht nicht mehr aus, nur das Endprodukt zu betrachten. Entscheidend wird, zu prüfen, woher die Komponenten stammen und wo sich der industrielle Wert tatsächlich konzentriert.

Das ist ein wesentlicher Unterschied. Es bedeutet, dass die Verordnung nicht nur auf die kommerzielle Präsenz eines Produkts auf dem europäischen Markt blickt, sondern auf seinen konkreten industriellen Fußabdruck innerhalb der Union.

Der Batteriebereich: ein detaillierterer Rahmen

Für Batterien führt der Vorschlag noch präzisere Anforderungen ein und bestätigt damit ihre strategische Rolle.

Vorgesehen ist, dass die Batterie enthält:


  • mindestens drei Hauptkomponenten mit Ursprung in der EU, darunter die Zellen; oder

  • mindestens fünf Hauptkomponenten mit Ursprung in der EU, darunter Zellen, aktives Kathodenmaterial und das Batteriemanagementsystem (BMS).

Die Bedeutung dieser Entscheidung ist ziemlich eindeutig. Die Kommission will nicht, dass Europa auf die Endphasen oder weniger strategischen Abschnitte der Wertschöpfungskette beschränkt bleibt. Vielmehr soll die industrielle Verankerung auch in den technologisch und produktiv besonders wichtigen Segmenten gestärkt werden.

Der Vorschlag fügt dann noch ein weiteres Element hinzu: Drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung sollen zusätzliche Anforderungen hinsichtlich des Anteils europäischer Komponenten für elektrische Antriebsstränge und elektronische Systeme gelten.

Diese Regelung deutet auf eine klare Entwicklung hin. Die Verordnung beschränkt sich nicht darauf, eine anfängliche Schwelle festzulegen, sondern skizziert eine schrittweise Entwicklung, mit der der geforderte europäische Industrieanteil im Laufe der Zeit gestärkt werden soll.

Außerdem sind spezifische und vereinfachte Bestimmungen für kleine Elektrofahrzeuge der Kategorie M1E vorgesehen, um den besonderen Merkmalen dieses Segments Rechnung zu tragen.

Was sich bei öffentlichen Aufträgen ändert

Ein weiterer zentraler Punkt des Vorschlags betrifft das öffentliche Beschaffungswesen.

Die Verordnung führt Bestimmungen ein, die die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen von Unternehmen einschränken sollen, die von Einrichtungen kontrolliert werden, die in Drittländern ansässig sind und keinen gegenseitigen Zugang zum EU-Markt für öffentliche Aufträge gewährleisten.

Im Kern will die Kommission das Prinzip der Gegenseitigkeit stärken. Wenn europäische Unternehmen keinen gleichwertigen Zugang zu den öffentlichen Märkten bestimmter Drittländer haben, will sich die Union größeren Spielraum vorbehalten, den Zugang zu ihren eigenen Ausschreibungen in strategischen Sektoren einzuschränken.

Das ist ein wichtiger Schritt, weil öffentliche Aufträge damit zu einem expliziteren industriepolitischen Hebel werden. In dieser Logik dient die öffentliche Nachfrage nicht nur dazu, Waren oder Dienstleistungen zum bestmöglichen Preis zu kaufen, sondern auch dazu, Ziele wie industrielle Resilienz und die Stärkung europäischer Wertschöpfungsketten zu unterstützen.

Gleichzeitig sieht der Vorschlag einige Ausnahmen für Fälle vor, in denen:


  • keine alternativen Anbieter vorhanden sind;

  • es zu einem erheblichen Kostenanstieg kommt;

  • technische Inkompatibilitäten auftreten.

Dabei handelt es sich keineswegs um einen nebensächlichen Punkt. Einerseits will die Kommission den Markt steuern. Andererseits erkennt sie an, dass dieses Prinzip mit der industriellen Realität, technischen Zwängen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Lieferungen vereinbar sein muss.

Low-Carbon-Materialien: Stahl und Aluminium im Fokus

Der Vorschlag führt auch spezifische Anforderungen in Bezug auf emissionsarme Industriematerialien ein, insbesondere für Gebäude, Infrastrukturen und zivile Fahrzeuge im Rahmen öffentlicher Aufträge und Förderregelungen.

Konkret ist vorgesehen, dass:


  • mindestens 25 % des verwendeten Stahls Low-Carbon sein müssen;

  • mindestens 25 % des Aluminiums Low-Carbon und EU-Ursprungs sein müssen.

Diesen Vorgaben zufolge sollen diese Anforderungen ab dem 1. Januar 2029 gelten.

Auch hier ist die Logik sehr klar. Europa will sich nicht darauf beschränken, nachhaltigere Endprodukte zu fördern. Es will auch die Nachfrage nach dekarbonisierten Industriematerialien ankurbeln und gleichzeitig die europäische Produktion in den wichtigsten Segmenten stärken.

Das ist eine Entscheidung, die Industriepolitik und Klimapolitik unmittelbar miteinander verbindet. Und bei genauerem Hinsehen ist genau das einer der interessantesten Aspekte der Verordnung: Nachhaltigkeit wird nicht als von der Fertigung getrenntes Thema behandelt, sondern als Hebel, um sie neu zu organisieren und zu stärken.

Ausländische Direktinvestitionen: Offenheit ja, aber unter Bedingungen

Der Vorschlag befasst sich auch mit ausländischen Direktinvestitionen und führt spezifische Bedingungen für Investitionen von mehr als 100 Millionen Euro in strategischen Sektoren ein.

Zu den vorgesehenen Bedingungen gehören:


  • eine Obergrenze von 49 % für die Beteiligung ausländischer Investoren;

  • die Möglichkeit, Joint Ventures mit europäischen Partnern zu verlangen;

  • Anforderungen in Bezug auf Technologietransfer, Forschung und Entwicklung sowie die Integration europäischer Wertschöpfungsketten.

Dies ist einer der sensibelsten Abschnitte des gesamten Vorschlags, aber auch einer der bedeutendsten. Die Botschaft lautet im Wesentlichen, dass Europa internationales Kapital weiterhin als wichtig betrachtet, in strategischen Sektoren aber möchte, dass diese Investitionen auch konkrete industrielle Effekte erzeugen.

Es reicht also nicht aus, dass Kapital an sich einfließt. Entscheidend ist, wie sich diese Investition in die europäische Produktionskapazität, in Forschung, in den Transfer von Know-how und in die Entwicklung interner Wertschöpfungsketten einfügt.

Die industriellen Beschleunigungsgebiete

Ein weiteres relevantes Element sind die industrial manufacturing acceleration areas.

Der Vorschlag legt fest, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung mindestens ein industrielles Beschleunigungsgebiet ausweisen müssen.

In diesen Gebieten sind vorgesehen:


  • vereinfachte Genehmigungsverfahren;

  • koordinierte Planung der Energieinfrastruktur.

Dieser Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er eine sehr konkrete Frage berührt. Häufig besteht das Problem nicht nur darin, Investitionen anzuziehen oder eine Industriestrategie zu definieren, sondern darin, sie in Anlagen, Projekte und Produktionskapazitäten umzusetzen, und zwar in einem zeitlichen Rahmen, der mit dem Markt vereinbar ist. Genau hier kommen Genehmigungen, Energieverfügbarkeit und Infrastrukturkoordination ins Spiel.

In diesem Sinne könnten die Beschleunigungsgebiete ein nützliches Instrument werden, um Industriepolitik konkreter zu machen und sie weniger durch lange oder zersplitterte Verfahren auszubremsen.

Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen

Für Unternehmen eröffnet der Industrial Accelerator Act ein interessantes, aber auch ziemlich anspruchsvolles Szenario.

Einerseits könnten Unternehmen, die bereits in Europa produzieren oder eine Lieferkette mit starkem europäischem Anteil haben, von einem günstigeren Umfeld profitieren, insbesondere auf öffentlichen Märkten und im Rahmen von Förderregelungen. Das könnte insbesondere Unternehmen in den Bereichen Automobil, Batterien, Industriematerialien und saubere Technologien betreffen.

Andererseits wird der Vorschlag wahrscheinlich ein höheres Maß an Kontrolle über die Lieferkette erfordern. Unternehmen werden in der Lage sein müssen, den Ursprung der Komponenten nachzuweisen, den in der Union generierten Wertanteil zu überprüfen, die verwendeten Materialien nachzuverfolgen und die Einhaltung der Low-Carbon-Kriterien zu bewerten.

Mit anderen Worten: Es wird nicht nur darum gehen, wettbewerbsfähige Produkte zu verkaufen. Es wird zunehmend wichtiger sein, nachzuweisen, wie diese Produkte hergestellt werden, mit welchen Komponenten und mit welchem Grad an europäischer industrieller Verankerung.

Für einige Unternehmen kann dies einen Vorteil darstellen. Für andere wird es ein Anstoß sein, Beschaffungsstrategien, industrielle Partnerschaften und Produktionsstandorte zu überdenken.

Punkte, die genau beobachtet werden sollten

Der Vorschlag ist ambitioniert und insgesamt positiv ausgerichtet, weist aber auch Aspekte auf, die genau beobachtet werden sollten.

Der erste betrifft die tatsächliche Fähigkeit der europäischen Industrie, auf die Nachfrage zu reagieren, die die Verordnung lenken will. Strengere Kriterien können Investitionen zwar anstoßen, aber die entscheidende Frage wird sein, ob das europäische Angebot schnell genug und mit ausreichender Wettbewerbsfähigkeit wachsen kann.

Der zweite betrifft die Kosten. In einigen Fällen könnten Ursprungsanforderungen oder Low-Carbon-Kriterien zumindest anfangs die Beschaffung verteuern. Nicht ohne Grund sieht der Vorschlag Ausnahmen gerade für Fälle vor, in denen die Kostensteigerung erheblich wird oder keine praktikablen Alternativen vorhanden sind.

Der dritte betrifft die Komplexität der Anwendung. Den Ursprung von Komponenten nachzuweisen, emissionsarme Materialien zu qualifizieren, Gleichwertigkeiten mit Drittländern zu definieren und die neuen Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen korrekt anzuwenden, wird klare Kriterien und eine gut aufgebaute Umsetzungsphase erfordern.

Und dennoch wirkt die Richtung des Vorschlags trotz dieser Elemente konstruktiv. Ziel ist es, einige europäische Schwächen in eine Chance zur industriellen Stärkung zu verwandeln.

Die nächsten Schritte

Es sollte daran erinnert werden, dass der Industrial Accelerator Act derzeit noch ein Verordnungsvorschlag ist. Er muss daher das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und kann im Austausch zwischen den Institutionen der Union noch geändert werden.

Das bedeutet, dass Schwellenwerte, Kriterien und Anwendungsmodalitäten sich noch weiterentwickeln könnten. Dennoch scheint die grundsätzliche Richtung bereits mit einer gewissen Klarheit vorgezeichnet zu sein.

Der Industrial Accelerator Act ist ein Vorschlag, der Aufmerksamkeit verdient, weil er versucht, Ziele zusammenzuführen, die allzu oft getrennt behandelt werden: industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, strategische Autonomie und die Entwicklung europäischer Wertschöpfungsketten.

Die Neuheit liegt nicht nur darin, dass die Kommission eine neue Verordnung vorgelegt hat. Die Neuheit liegt vor allem in der Art des Ansatzes, der sich abzeichnet: öffentliche Aufträge, öffentliche Förderungen, Ursprungsanforderungen, Investitionsregeln und vereinfachte Genehmigungen zu nutzen, um die europäische Produktion in strategischen Sektoren zu stärken.

Für die Automobilbranche, Batterien, energieintensive Industrien und Industriematerialien ist dies ein wichtiges Signal. Sicherlich muss der Text noch diskutiert werden und kann noch geändert werden.

Zusammengefasst scheint Europa einen weiteren Schritt gehen zu wollen: sich nicht darauf zu beschränken, der Transformation hinterherzulaufen, sondern sie zu nutzen, um eine stärkere, modernere und stärker im eigenen Territorium verankerte Fertigungsindustrie aufzubauen. Und genau das ist letztlich der Punkt, der den Industrial Accelerator Act zu einem Vorschlag macht, den man aufmerksam verfolgen sollte.

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