21.01.2026

Kantonale Wallbox-Förderungen im Kanton Graubünden: eine konkrete Chance für die Elektromobilität

Umfassender Leitfaden zu den Wallbox-Förderungen im Kanton Graubünden: Wer antragsberechtigt ist, welche Infrastrukturen gefördert werden und wie die Installation der Ladeinfrastruktur korrekt geplant wird.
Frau-lehnt-sich-an-elektrisches-Auto-im-Ladevorgang-Wallbox
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Die Elektromobilität nimmt im Schweizer Verkehrssektor eine immer zentralere Rolle ein, und der Kanton Graubünden zählt zu den aktivsten Regionen bei der Förderung dieser Entwicklung. Parallel zur zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen wächst der Bedarf an zuverlässigen, flächendeckenden und zukunftsorientiert geplanten Ladeinfrastrukturen.

In diesem Kontext stellen die kantonalen Wallbox-Förderungen des Kantons Graubünden ein wirkungsvolles Instrument dar, um Investitionen finanziell zu erleichtern und technische Lösungen mit langfristiger Perspektive zu unterstützen – sowohl im Wohnbereich als auch im gewerblichen und öffentlichen Umfeld.

Dieser Artikel bietet einen klaren und umfassenden Überblick über die im Kanton Graubünden vorgesehenen Förderbeiträge. Dabei werden Anwendungsbereich, technische Anforderungen, förderfähige Beträge und Antragsverfahren analysiert, mit dem Ziel, eine praxisnahe und leicht verständliche Orientierung zu bieten.

Kantonale Förderungen für die Elektroladeinfrastruktur im Kanton Graubünden: Überblick

Entwicklung der Elektromobilität und Rolle der Ladeinfrastruktur

In den letzten Jahren haben sich Elektrofahrzeuge von einer Nischenlösung zu einer immer stärker verbreiteten Alternative entwickelt. Ohne eine geeignete Ladeinfrastruktur droht diese Entwicklung jedoch an Dynamik zu verlieren. Deshalb ist die Planung von Ladeanlagen heute eine strategische Priorität für den öffentlichen wie auch den privaten Sektor.

Verbreitung von Wallboxen im Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Bereich

Wallboxen haben sich als praktische und effiziente Lösung für das tägliche Laden etabliert. Sie sind mittlerweile weit verbreitet in:


  • privaten Garagen und Mehrfamilienhäusern,

  • Unternehmensstandorten,

  • öffentlichen und halböffentlichen Parkplätzen.

Dank ihrer Flexibilität lassen sie sich gut in bestehende elektrische Anlagen integrieren.

Zielsetzung der öffentlichen Förderbeiträge für Elektrofahrzeuge

Die kantonalen Förderungen zielen nicht nur auf eine Senkung der Anfangskosten ab, sondern sollen:


  • skalierbare Infrastrukturen fördern,

  • eine ausgewogene Nutzung des Stromnetzes unterstützen,

  • nachhaltige energiepolitische Ziele stärken,

  • das langfristige Wachstum der Elektromobilität begleiten.

Es handelt sich somit um eine strukturelle Investition und nicht lediglich um einen finanziellen Zuschuss.

Kantonale Wallbox-Förderungen: Definition und Anwendungsbereich

Wallboxen und Ladesysteme für Elektrofahrzeuge

Ladeinfrastrukturen umfassen unterschiedliche technische Lösungen – von Wechselstrominstallationen bis hin zu fortschrittlichen Gleichstrom-Ladestationen. Jede Konfiguration deckt spezifische Anforderungen hinsichtlich Leistung, Ladezeit und Energiemanagement ab.

Arten der verfügbaren finanziellen Förderungen

Die Beiträge werden gewährt als:


  • nicht rückzahlbare Zuschüsse,

  • pauschale Förderbeträge pro Ladepunkt oder Ladestation,

  • Förderungen mit projektbezogenen Höchstbeträgen.


Von den Förderungen erfasste Bereiche

Die kantonalen Förderungen gelten für:


  • bestehende Wohngebäude,

  • gewerbliche und betriebliche Infrastrukturen,

  • öffentlich zugängliche Parkflächen.

Der Ansatz ist bewusst breit gefasst, um eine flächendeckende Verbreitung der Ladeinfrastruktur zu ermöglichen.

Rechtlicher Rahmen der kantonalen Förderungen für Ladeinfrastruktur

Kantonaler Rechtsrahmen im Energiebereich

Die Gewährung der Förderbeiträge basiert auf einem klar definierten rechtlichen Rahmen, der:


  • Zulassungskriterien,

  • finanzielle Obergrenzen,

  • Laufzeiten der Fördermassnahmen festlegt.

Energiegesetz

Das Energiegesetz definiert die grundlegenden Prinzipien zur Förderung der Energieeffizienz und des Einsatzes nachhaltiger Technologien, einschliesslich Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.

Energieverordnung

Die Verordnung regelt die operative Umsetzung und konkretisiert:


  • Zugangsvoraussetzungen zu den Förderbeiträgen,

  • technische Anforderungen,

  • Umsetzungsmodalitäten.

Zusammenhang zwischen Recht, Technik und Förderung

Die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben ist eine grundlegende Voraussetzung, um den Anspruch auf Fördermittel zu erhalten und zu behalten.

Förderfähige Ladeinfrastrukturen

Ladeinfrastrukturen für bestehende Mehrfamilienhäuser

Diese Kategorie richtet sich an gemeinschaftliche Lösungen mit Vorbereitung für spätere Erweiterungen.

Zentrale Anforderungen


  • Infrastruktur gemäss Standard „Power to Garage“,

  • Lastmanagementsystem,

  • mindestens vier vorbereitete Parkplätze.

Förderbeträge


  • CHF 400 pro Parkplatz,

  • maximal CHF 50.000 pro Projekt.


Ladeinfrastrukturen für gewerbliche und betriebliche Nutzung

Unternehmen können Förderungen für Anlagen beantragen, die für Firmenfahrzeuge oder Flotten vorgesehen sind.

Anforderungen


  • technische Kriterien analog zu Wohnlösungen,

  • mindestens vier Ladepunkte.

Förderbeträge


  • CHF 400 pro Ladepunkt,

  • maximal CHF 50.000 pro Projekt.


Bidirektionale Ladeinfrastrukturen im Dienst des Netzes

Diese fortschrittlichen Lösungen ermöglichen eine flexible Energienutzung.

Merkmale


  • bidirektionale DC-Ladestationen,

  • Energieaustausch mit dem Netz oder dem Gebäude.


Förderbeträge

  • CHF 2.000 pro Ladestation,

  • maximal CHF 50.000 pro Projekt.


Ladeinfrastrukturen auf öffentlichen Parkplätzen

Gefördert werden Installationen in dauerhaft öffentlich zugänglichen Bereichen.

Anforderungen

  • uneingeschränkter Zugang rund um die Uhr.


Förderbeträge


  • CHF 2.000 pro Ladeplatz,

  • maximal CHF 50.000 pro Projekt.

Allgemeine Kriterien für die Vergabe kantonaler Förderbeiträge

Berechnung der Förderbeträge

Die Zuschüsse werden berechnet:


  • pauschal,

  • pro Ladepunkt oder Ladestation.


Maximal förderfähige Projektkosten

Die Gesamtsumme der Förderungen darf:


  • 50 % der gesamten Projektkosten nicht überschreiten,

  • einschliesslich weiterer öffentlicher Beiträge.


Gültigkeitsbedingungen der Förderung

Bei Abweichungen zwischen genehmigtem Projekt und tatsächlicher Umsetzung kann der Beitrag:


  • reduziert oder

  • in schwerwiegenden Fällen widerrufen werden.

Technische Anforderungen und Standards für Ladeinfrastrukturen

Einhaltung technischer Baustandards

Die Ladeinfrastrukturen müssen anerkannten Standards entsprechen, um:


  • Sicherheit,

  • Zuverlässigkeit,

  • Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten.


Referenzstandards


  • „Power to Garage“-Lösungen,

  • „Ready to Charge“-Infrastrukturen.


Technisches Merkblatt SIA 2060

Das Merkblatt definiert das technische Mindestniveau der Installationen und dient als zentrale Planungsgrundlage.

Verfahren zur Beantragung kantonaler Wallbox-Förderungen

Fristen für die Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf den Förderbeitrag automatisch.

Ausfüllen und Einreichen des Antrags

Das Verfahren umfasst:


  • Online-Ausfüllung über die vorgesehene Plattform,

  • postalische Einreichung des unterzeichneten Antrags,

  • Übermittlung an das Amt für Energie und Verkehr.

Technische und administrative Unterlagen

Anträge müssen vollständig sein und alle erforderlichen Beilagen enthalten. Unvollständige Gesuche führen unweigerlich zu Verzögerungen im Prüfverfahren.

Dauer und Gültigkeit der kantonalen Förderungen

Wohn- und gewerbliche Ladeinfrastrukturen

Die Fördermassnahmen gelten bis 2030.

Bidirektionale Ladeinfrastrukturen

Für bidirektionale Lösungen ist die Förderperiode bis 2035 verlängert.

Bedeutung für die Projektplanung

Diese zeitlichen Horizonte unterstreichen den Vorteil einer frühzeitigen und vorausschauenden Planung.

Die kantonalen Wallbox-Förderungen bieten eine konkrete Möglichkeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen und die wirtschaftliche Belastung der Anfangsinvestitionen zu reduzieren. Mit einer sorgfältigen Planung, der Einhaltung technischer Anforderungen und einer korrekten Antragstellung lassen sich die verfügbaren Fördermittel optimal nutzen.

In einem zunehmend elektrifizierten Mobilitätsumfeld bedeutet eine heute gut geplante Ladeinfrastruktur, langfristigen Mehrwert zu schaffen – mit nachhaltigen Vorteilen in wirtschaftlicher, energetischer und ökologischer Hinsicht.

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